
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Angebote des Busunternehmens sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist in Textform vereinbart wurde.
1.2 Der Besteller kann den Auftrag in Textform (z. B. E-Mail), elektronisch über ein Web-Formular oder mündlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Auftrages durch das Busunternehmen in Textform zustande, es sei denn, es wurde abweichend hiervon etwas anderes vereinbart.
1.3 Weicht die Bestätigung vom Auftrag ab, gilt der Vertrag auf Basis der Bestätigung als geschlossen, wenn der Besteller nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang widerspricht oder die Fahrt widerspruchslos antritt.
§ 2 Leistungsinhalt
2.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. § 1 Abs. 2 und § 3 bleiben unberührt.
2.2 Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
2.3 Die Leistung umfasst nicht:
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a) die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
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b) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
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c) die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
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d) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
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e) die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen (z. B. Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften) und die Einhaltung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
§ 3 Leistungsänderungen
3.1 Leistungsänderungen durch das Busunternehmen, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände vom Busunternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Das Busunternehmen hat Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens möglich. Sie bedürfen der Textform, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
§ 4 Preise und Zahlungen
4.1 Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
4.2 Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Fährkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für das Fahrpersonal) sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.3 Mehrkosten durch vom Besteller gewünschte oder zu vertretende Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
4.4 Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
4.5 Das Busunternehmen ist berechtigt, vor Fahrtantritt eine angemessene Anzahlung oder den vollen Mietpreis als Vorauszahlung zu verlangen.
4.6 Die Geltendmachung von Kosten für die Beseitigung überdurchschnittlicher Verunreinigungen oder Beschädigungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
5.1 Rücktritt vor Fahrtantritt
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5.1.1 Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Das Busunternehmen hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, es sei denn, der Rücktritt beruht auf einem Umstand, den das Busunternehmen zu vertreten hat.
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5.1.2 Die Entschädigung kann wie folgt pauschaliert werden:
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Ab 29 bis 20 Tage vor Fahrtantritt: 50 %
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Ab 19 bis 10 Tage vor Fahrtantritt: 80 %
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Ab 9 Tage bis 24 Stunden vor Fahrtantritt: 90 %
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Weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt: 100 %
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5.1.3 Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
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5.1.4 Der Anspruch entfällt bei unzumutbaren Leistungsänderungen durch das Busunternehmen.
5.2 Kündigung nach Fahrtantritt
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5.2.1 Bei erheblichen, unzumutbaren Leistungsänderungen nach Fahrtantritt kann der Besteller kündigen. Das Busunternehmen ist dann zur Rückbeförderung verpflichtet (Mehrkosten bei höherer Gewalt trägt der Besteller).
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5.2.2 Kündigt der Besteller aus Gründen, die das Busunternehmen nicht zu vertreten hat, steht dem Unternehmen eine Vergütung für bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen (bei fortbestehendem Interesse) zu.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen
6.1 Rücktritt vor Fahrtantritt Das Busunternehmen kann bei außergewöhnlichen, nicht zu vertretenden Umständen zurücktreten. Der Besteller erhält in diesem Fall Ersatz seiner notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestellung.
6.2 Kündigung nach Fahrtantritt
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6.2.1 Das Busunternehmen kann bei höherer Gewalt oder bei erheblicher Erschwerung durch den Besteller/Fahrgäste kündigen.
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6.2.2 Die Pflicht zur Rückbeförderung besteht grundsätzlich, entfällt aber bei Unzumutbarkeit durch das Verhalten einzelner Personen.
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6.2.3 Dem Busunternehmen steht eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen zu.
§ 7 Haftung
7.1 Das Busunternehmen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. 7.2 Die Haftung bei Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 7.3 Keine Haftung besteht bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände wie extreme Staus.
§ 8 Beschränkung der Haftung
8.1 Die Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. 8.2 § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.000,00 € übersteigt. 8.3 Diese Begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Gepäck und sonstige Sachen
9.1 Übliches Gepäck (pro Person max. 1 Koffer à 20 kg) wird mitbefördert. Bei Mehrgewicht/Übergepäck wird eine Gebühr von 15,– € sofort fällig. 9.2 Für Schäden durch mitgeführte Sachen haftet der Besteller, sofern er oder seine Fahrgäste dies zu vertreten haben.
§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
10.1 Dem Besteller obliegt die Verantwortung für seine Fahrgäste. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. 10.2 Fahrgäste können bei Gefahr für die Sicherheit oder Unzumutbarkeit von der Beförderung ausgeschlossen werden. 10.3 Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal zu richten.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz des Busunternehmens. 11.2 Gerichtsstand für Kaufleute oder Personen ohne Inlands-Wohnsitz ist der Sitz des Busunternehmens. 11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung:
Die A-DLS Airport Dienstleistung-Service GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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